Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCKG)
Mit der diesjährigen Fortschreibung des DCGK wurden substantielle Erweiterungen vorgenommen. Durch die erstmalige Aufnahme von Regelungen zum Whistle-Blowing und neuer Empfehlungen zum Aufsichtsrat wird der Kodex aufgewertet und dem Vorbild ausländischer Regelwerke gefolgt.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält in Form von Empfehlungen und Anregungen international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Da der Kodex Ausdruck einer Selbstverpflichtung der Wirtschaft zu guter Corporate Governance ist, findet die Überprüfung nicht nur innerhalb der Kommission statt, sondern im Dialog mit den Unternehmen und ihren Stakeholdern, der Politik und der Öffentlichkeit.
Seit der Erstveröffentlichung am 26. Februar 2002 wurden von der Kommission in der nun 14. Fassung des Kodex einige Anpassungen beschlossen. Diese treten mit der noch ausstehenden Bekanntgabe von BMJV im amtlichen Teil des Bundesanzeigers in Kraft.
Die diesjährigen Änderungen des DCGK betonen die Eigenverantwortlichkeit der Gremien und empfehlen mehr Transparenz für eine fundierte Beurteilungsgrundlage. Hierzu werden die Offenlegung der Grundzüge des Compliance Management Systems sowie der Kriterien zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats angeregt.
Des Weiteren soll sich der Aufsichtsratsvorsitzende bereit erklären, in angemessenem Rahmen mit Investoren über aufsichtsratsspezifische Themen zu sprechen.