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Änderungen zum Jahresbeginn ab dem Veranlagungsjahr 2018

Die wichtigsten steuerlichen Änderungen betreffen insbesondere höhere Freibeträge, mehr Kindergeld, Verbesserung der Altersvorsorge und Maßnahmen gegen Steuervermeidung und Steuerbetrug.

    Grundfreibetrag wird von EUR 8.820,00 auf EUR 9.000,00 angehoben Kinderfreibetrag wird von EUR 4.716,00 auf EUR 4.788,00 angehoben Kindergeld wird um jeweils EUR 2,00 pro Monat erhöht Kindergeld kann nur noch 6 Monate rückwirkend ausgezahlt werden (bisher 4 Jahre) Der Unterhaltshöchstbetrag wir entsprechend der Anhebung des Grundfreibetrags auf EUR 9.000,00 angehoben Ausgleich der „kalten Progression“ durch Verschiebung des Einkommensteuertarifs Anhebung der Grundzulage für Riester-Verträge von EUR 154,00 auf EUR 175,00 Anhebung des steuerfreien Höchstbetrags zur betrieblichen Altersvorsorge von 4% auf 8% der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung Spendenbescheinigungen müssen nicht mehr als Nachweis der Einkommensteuererklärung beigefügt werden, sondern nur noch auf Nachfrage des Finanzamtes. Die Spendenbescheinigungen müssen jedoch mindestens ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheides aufbewahrt werden. Die Finanzbehörde kann ab 2018 unangekündigt eine Kassen-Nachschau durchführen. Hier soll die ordnungsgemäße Buchung von Kassenein- und ausgaben zeitnah geprüft werden. Bei Geringverdienern kann sich der Arbeitgeber ab 2018 an der betrieblichen Altersvorsorge besser beteiligen: Arbeitgeber erhalten einen Steuerzuschuss von 30%, wenn sie Beschäftigten, die nicht mehr als EUR 2.200,00 brutto im Monat verdienen, eine Betriebsrente (Beiträge zwischen EUR 240,00 und EUR 480,00 jährlich)anbieten. Der Zuschuss wird über die Lohnsteuer verrechnet. Die Unternehmenssteuererklärungen dürfen nur noch authentifiziert übermittelt werden. Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter steigt: selbständig nutzbare Gegenstände bis zu einen Nettobetrag von EUR 800,00 können direkt im Jahr der Anschaffung bzw. der Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungkosten geltend gemacht werden.