Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
In bestimmten Berufsgruppen erlaubt es der H 18.2 (Betriebsausgabenpauschale) EStH anstelle der tatsächlich angefallenen Betriebskosten eine festgelegte Pauschale anzusetzen. Diese wurde nun aufgrund des gestiegenen Preisniveaus angepasst.
Für die Ermittlung von Betriebsausgaben ist es gemäß dem H 18.2 (Betriebsausgabenpauschale) EStH für hauptberuflich selbstständig schriftstellerische oder journalistische Tätigkeiten, sowie für wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Nebentätigkeiten und nebenamtliche Lehr- und Prüfungstätigkeiten bereits möglich, anstelle der tatsächlich angefallenen Kosten die Betriebsausgaben bis zu bestimmten Grenzen zu pauschalieren.
Mit Schreiben vom 6. April 2023 hat das Bundesministerium für Finanzen die Pauschalen aufgrund des gestiegenen Preisniveaus angehoben.
Rückwirkend ab Beginn des Veranlagungszeitraums 2023 gelten daher die folgenden Pauschalierungsbeträge:
- 30% der Betriebseinnahmen, maximal jedoch 3.600 € jährlich bei hauptberuflicher und selbstständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit 25% der Betriebseinnahmen, maximal jedoch 900 € jährlich bei wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit (umfasst auch Vortrags- oder nebenberufliche Lehr- oder Prüfungstätigkeit)
Sofern höhere Betriebsausgaben angefallen sind, steht es dem Steuerpflichtigen auch zukünftig frei, diese entsprechend geltend zu machen und die o.g. Vereinfachungsregel nicht in Anspruch zu nehmen.
Die Pauschalierung kommt nur in Betracht, sofern für die Einnahmen nicht bereits die „Übungsleiterpauschale“ des § 3 Nr. 26 EStG greift.
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