top

Änderungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in 2025


Die gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel haben Auswirkungen auf Lohnabrechnungen und Arbeitgeber. Über die wichtigsten Neuerungen berichten wir nachstehend.



Mindestlohn und Verdienstgrenzen

Zum 1. Januar 2025 ist der Mindestlohn von 12,41 € auf 12,82 € pro Stunde gestiegen. Da sich die Verdienstgrenze für Minijobs am geltenden Mindestlohn orientiert, wurde auch die Verdienstgrenze zum 1. Januar 2025 angehoben. Diese beträgt ab dem Jahr 2025 556 € im Monat (bisher: 538 €). Die Änderung bringt automatisch auch eine Neuerung bei den Midijobs mit sich: Ein sozialversicherungspflichtiger Midijob beginnt seit dem 1. Januar 2025 ab einem Verdienst von 556,01 € monatlich.

Änderungen bei den Umlagen
Der Umlagesatz U2, der zur Finanzierung von Mutterschaftsleistungen dient, wurde zum 1. Januar 2025 von 0,24% auf 0,22% gesenkt. Im Gegenzug wurde die Insolvenzgeldumlage wieder auf 0,15% erhöht. Im Jahr 2024 wurde von dem gesetzlich festgelegten Wert abgewichen und nur noch eine Insolvenzgeldumlage von 0,06% erhoben.

Änderungen beim Meldeverfahren
Bisher wurde in den Meldungen und Beitragsnachweisen nach den Rechtskreisen West und Ost unterschieden. Die Angabe dieser Rechtskreiszeichen wurde ab dem Jahr 2025 für die DEÜV-Meldungen gestrichen. Für Änderungen oder Stornos für Zeiträume vor 2025 sind die Rechtskreiszeichen weiterhin auszuweisen. In den Beitragsnachweisen bleibt der Ausweis des Rechtskreises weiterhin erhalten.


Noch Fragen?
Sprechen Sie uns gerne an.