Auswirkungen des Brexit auf die Rechnungslegung
Nach dem Referendum der Briten vom 23. Juni 2016 haben nun die Austrittsverhandlungen begonnen. Unabhängig von den Ergebnissen sollten sich Unternehmen frühzeitig mit den Risiken und Chancen des Brexit auseinandersetzen, um ggfs. notwendige (Umstrukturierungs-) Maßnahmen rechtzeitig einzuleiten. Neben möglichen strategischen, organisatorischen und rechtlichen Fragestellungen ist es ratsam, dass sich Unternehmen auch mit den möglichen Auswirkungen auf die Rechnungslegung befassen.
Auswirkungen und Unsicherheiten spiegeln sich bereits in Unternehmensplanungen wider. Die Planungen sind sowohl nach HGB als auch nach IFRS Grundlage für die Ermittlung eines Wertminderungsbedarfs von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, z.B. für den Geschäfts- oder Firmenwert oder Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen. Auch die Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern beruht nach DRS 10 bzw. IAS 12 auf einer aus der Unternehmensplanung abgeleiteten steuerlichen Planungsrechnung.
Darüber hinaus können Nachfragerückgang oder Bonitätsprobleme britischer Kunden in Einzelfällen auch außerplanmäßige Abschreibungen von Forderungen oder Vorratsvermögen notwendig machen. Außerdem können Volatilitäten auf den Kapitalmärkten zu einer Wertminderungen von Wertpapieren führen.
Aus der Abwertung des britischen Pfunds können sich Auswirkungen auf die Währungsumrechnung und Sicherungsbeziehungen etwaiger Finanzinstrumente ergeben.
Zusätzliche Informationen sind in den Lagebericht aufzunehmen. Dabei sind die Teilbereiche Wirtschaftsbericht, Chancen- und Risikobericht sowie der Prognosebericht betroffen.
Weitere Informationen zum Thema stellt das IDW im Trendwatch >> Going Brexit bereit.