Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Wichtige Neuerungen für Unternehmen
Die EU-Richtlinie 2019/882 wurde mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in nationales Recht umgesetzt. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, um Menschen mit Behinderungen und anderen Nutzergruppen den Zugang zu erleichtern. Dies betrifft nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern auch viele private Wirtschaftsakteure. Unternehmen müssen sich rechtzeitig auf die Anforderungen vorbereiten, um rechtliche Konsequenzen und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.
Die wichtigsten Punkte des BFSG im Überblick
Wer ist betroffen?
– Hersteller, Händler und Dienstleister, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten
– Unternehmen, die Selbstbedienungsterminals oder Telekommunikationsdienste bereitstellen
– Betreiber von E-Commerce-Plattformen und Online – Buchungssystemen
– Banken und Anbieter elektronischer Zahlungsmethoden
Ausnahmen: Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro.
Welche Produkte und Dienstleistungen müssen barrierefrei sein?
Webseiten und mobile Apps: Unternehmen müssen digitale Inhalte für alle nutzbar machen.
E-Commerce & Online Buchungssysteme: Shops und Buchungstools dürfen keine Barrieren für Nutzer darstellen.
Bankdienstleistungen: Online-Banking und Geldautomaten müssen für Menschen mit Behinderung zugänglich sein.
Öffentliche Terminals: Selbstbedienungssysteme wie Fahrtkartenautomaten oder Check- in – Terminals müssen barrierefrei nutzbar sein.
Kommunikationsdienste: Messenger und Telefondienste müssen den Zugang für alle Nutzgruppen ermöglichen.
Umsetzung technischer Barrierefreiheitsstandards
Das BFSG definiert die Barrierefreiheit so, dass Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sind, wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Wiese, also insbesondere ohne Erschwernis und ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Einzelne Anforderungen werden in der Verordnung zur Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes (BFSGV) beschrieben. Mindestanforderung ist dabei, dass die Wahrnehmung über mindestens zwei Sinne möglich ist. Zur Erleichterung enthält das Gesetz Vermutungen für die Konformität für solche Fälle, in denen bestimmte technische Normen oder DIN- oder ISO-Standards erfüllt sind.
Pflichten für Unternehmen
– Nachweis der Barrierefreiheit durch eine technische Dokumentation
– Kennzeichnungspflicht: Produkte müssen mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden.
– Anpassung der AGB: Informationen zu Barrierefreiheit müssen in den Vertragsbedingungen stehen.
– Bereitstellung von Alternativen: Falls vollständige Barrierefreiheit nicht möglich ist, müssen Unternehmen alternative Zugangsmöglichkeiten anbieten.
Sanktionen & Strafen bei Verstößen
Verstöße gegen das BFSG können mit bis zu 100.000€geahndet werden. Außerdem drohen Abmahnungen und Klagen durch Verbraucher- und Wettbewerbsverbände.
Vorteile der Barrierefreiheit für Unternehmen
Die Barrierefreiheit führt zu einer Erweiterung der Zielgruppe, da sie den Zugang für über 7,8 Millionen Menschen mit Behinderung allein in Deutschland ermöglicht. Davon abgesehen sorgt die Umsetzung insgesamt für eine verbesserte Bedienbarkeit für alle Nutzer. Daneben ergeben sich auch SEO-Vorteile: Barrierefreie Webseiten werden von Suchmaschinen bevorzugt.
Fazit
Die Umsetzung des BFSG stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch Chancen. Wer jetzt handelt, vermeidet nicht nur rechtliche Risiken, sondern erschließt neue Zielgruppen und steigert die Nutzerfreundlichkeit seiner digitalen Angebote. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut machen, um Sanktionen zu vermeiden und von den Vorteilen einer barrierefreien Gestaltung zu profitieren.
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