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Begrenzung der EEG-Umlage für das Jahr 2018

Stromkostenintensive Unternehmen im Sinne des EEG 2017 haben die Möglichkeit, Anträge zur Begrenzung der EEG Umlage 2018 zu stellen. Die Antragsfrist endet zum 30. Juni 2017 (Ausschlussfrist). Der Nachweiszeitraum umfasst dabei in der Regel die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.  

Zur Einhaltung der Ausschlussfrist sind neben dem Antrag der Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers einschließlich sämtlicher Anlagen/Pflichtangaben und der Nachweis der Zertifizierung (Energie- oder Umweltmanagementsystem) im ELAN-K2-Portal einzureichen. Bei Anträgen, die bis zum 15. Mai eingereicht werden, nimmt das BAFA eine Vollständigkeitsprüfung vor. Liegen alle fristrelevanten Dokumente vor, erhält das Unternehmen eine qualifizierte Eingangsbestätigung. Das Unternehmen hat somit die Sicherheit, dass der Antrag formal vollständig ist und die Ausschlussfrist eingehalten ist. Fehlen noch fristrelevante Unterlagen, fordert das BAFA die Unternehmen auf, diese bis zum Ablauf der Ausschlussfrist, dem 30. Juni 2017, nachzureichen.

 

Unternehmen, die bis zum 31. Mai ihren Antrag vollständig einreichen, werden nach beanstandungsfreier Prüfung möglichst frühzeitig vor der Erteilung des Bescheids darüber informiert, dass die Prüfung des Antrags erfolgreich durchgeführt wurde. Die Vorabinformation ist nicht mit einer förmlichen Zusicherung gleichzusetzen, soll den Unternehmen aber planerische Sicherheit vermitteln. Der Bescheidversand erfolgt grundsätzlich zum Jahresende.