Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung
Am 7. Juni 2017 wurde hierzu der Dreizehnte Bericht beschlossen. Danach sind nahezu alle, insbesondere lohnintensive Wirtschaftszweige von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffen.
Betroffen sind insbesondere die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und im Vierten Sozialgesetzbuch genannten Branchen, wie beispielsweise das Bau-, das Gaststätten- und Beherbergungs-, das Personenbeförderungs-, das Speditions-, Transport- und Logistik-, das Gebäudereinigungsgewerbe sowie die Fleischwirtschaft. Der Umfang der Schattenwirtschaft in Deutschland wird von einer Studie des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung an der Universität Tübingen als rückläufig eingeschätzt.
Zu der Entwicklung haben umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren und der risikoorientierte Prüfungsansatz beigetragen. Erfahrungsgemäß agieren Tätergruppen häufig in organisierten Strukturen über die Grenze Deutschlands hinweg. Im Vergleich zu den OECD-Ländern liegt Deutschland im Bereich der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Mittelfeld.