Betriebsrentenstärkungsgesetz zum 1. Januar 2018
Das Gesetz verfolgt das Ziel der weiteren Verbreitung von Vertragsabschlüssen bezüglich der betrieblichen Altersvorsorge. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ermöglicht den Sozialpartnern künftig, auf der Grundlage von Tarifverträgen, reine Beitragszusagen einzuführen. Von den bisher geltenden Haftungsrisiken für Betriebsrenten wird der Arbeitgeber damit befreit. Grundsätzlich verfolgt das Gesetz ein höheres Versorgungsniveau für Arbeitnehmer.
Besonders für kleinere Unternehmen und für Geringverdiener (bis zu einem mtl. Einkommen von EUR 2.000) soll die betriebliche Altersvorsorge attraktiver gemacht werden. Für zusätzlich vom Arbeitgeber für seinen geringverdienenden Arbeitnehmer gezahlte Beiträge in eine betriebliche Altersvorsorge wird ein neues Steuer-Fördermodell eingeführt.
Einzahlungen in eine betriebliche Altersvorsorge sollen bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West steuerfrei bleiben (bis 2017: 4% der BBG). In der Sozialversicherung bleiben voraussichtlich 4% beitragsfrei.