Beurteilung der Unternehmensplanung durch Wirtschaftsprüfer
Mit dem neuen Praxishinweis 2/2017 gibt das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) generelle Leitlinien für die Beurteilungen von Planungen bei Bewertungen, Restrukturierungen, Due Diligence und Fairness Opinion. Planungen basieren auf Annahmen und Einschätzungen zu künftigen unternehmensinternen und –externen Entwicklungen. Eine abschließende Aussage zur Richtigkeit der Planung ist nicht möglich, so dass eine Beurteilung der Plausibilität der Planung erfolgt.
Maßstäbe für die Plausibilitätsbeurteilung liegen zum einen in der rechnerischen und formellen Plausibilität. Hier werden die rechnerische Konsistenz sowie die Fehlerfreiheit der Berechnungen innerhalb und zwischen den Teilplänen überprüft. Gleichzeitig erfolgt eine Würdigung der Konsistenz der Annahmen innerhalb und zwischen den einzelnen Teilplänen.
Im Rahmen der materiellen internen Plausibilitätsprüfung werden die Erläuterungen des Managements nachvollzogen und bezüglich ihrer Konsistenz mit der Planung untersucht. Eigene Erkenntnisse aus der (zum Teil vergangenheitsbezogenen) Unternehmensanalyse werden ebenfalls in die Betrachtung einbezogen.
Die materielle externe Plausibilitätsprüfung basiert auf einer Markt- und Wettbewerberanalyse. Die Planungen werden mit volkswirtschaftlichen Prognosen, Absatzmarktanalysen, Analysteneinschätzungen, usw. nachvollzogen und auf Konsistenz untersucht.
Im Ergebnis kann eine Aussage dazu getroffen werden, ob die Planung für den konkreten Anlass geeignet ist, das Planungsobjekt vollständig erfasst ist und ob die relevanten und wesentlichen Entwicklungen mit ihren Chancen und Risiken adäquat in der Planung berücksichtigt wurden. Dabei werden grundsätzlich die der Planung zugrunde gelegten Ausgangsdaten und die Ausgangslage beschrieben.