Bundesregierung plant weitere Corona-Hilfen
Am 28. Oktober 2020 haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungen der Länder neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Neben einer erneuten Verschärfung der Kontaktbeschränkungen wird auch die vorübergehende Schließung von Unternehmen und Einrichtungen im November 2020 die Wirtschaft stark treffen. Wie diesen Betroffenen kurzfristig und gezielt geholfen werden soll, erläutern Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in Ihrer Pressekonferenz vom 29. Oktober 2020.
Ausgangssituation
Die von Bund und Ländern beschlossene erneute Schließung einzelner Branchen im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland trifft viele Selbständige, Unternehmen, Vereine und andere Einrichtungen. Um diese betroffenen Unternehmen wirksam unterstützen zu können, werden für Corona Hilfen im Monat November 2020 10 Milliarden Euro bereitgestellt. Dabei informiert das Bundesfinanzministerium insbesondere über die folgenden drei Hilfen.
Außerordentliche Wirtschaftshilfe
Bei den betroffenen Unternehmen wird aufgrund der in 2020 anhaltenden Umsatzeinbußen trotz der bisher bestehenden staatlichen Hilfen mit einer weniger wirtschaftlichen Widerstandskraft gerechnet als im Frühjahr. Dies erfordert eine sehr kurzfristige und zielgerichtete Unterstützung, für die nun insgesamt 10 Milliarden Euro bereitgestellt wurden.
Für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten soll eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von bis zu 75% ihres Umsatzes aus November 2019 bereitgestellt werden. Die Höhe der Pauschale errechnet sich aus den durchschnittlichen wöchentlichen Umsätzen des Vorjahresmonats und soll für jede angeordnete Lockdown-Woche gezahlt werden. Soloselbständige sollen das Wahlrecht erhalten, den durchschnittlichen Vorjahresumsatz als Maßstab zugrunde zu legen.
Für größere Unternehmen gelten abweichende Prozentanteile. Diese sollen im Einzelfall unter beihilferechtlichen Vorgaben der EU ermittelt werden und um anderweitige Hilfen für denselben Zeitraum wie Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfen gekürzt werden.
Die Beantragung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe steht all denen Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen frei, die aufgrund einer staatlichen Anordnung ihren Betrieb schließen mussten. Sie erfolgt voraussichtlich über die Plattform der Überbrückungshilfe.
KfW-Schnellkredite
Die Beantragungsmöglichkeiten für den KfW-Schnellkredit werden weiter geöffnet, sodass künftig auch Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten den Kredit nutzen können. Der Kredit wird bei der Hausbank beantragt und kann abhängig vom Umsatz im Jahr 2019 einen Betrag von bis zu 300.000 EUR bereitstellen. Um die Kreditvergabe zu beschleunigen, erfolgt diese ohne Kreditrisikoprüfung. Der Bund übernimmt das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.
Überbrückungshilfe
Bereits seit Juli 2020 wird zur Existenzsicherung von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Soloselbständigen und Freiberuflern ein Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten als Überbrückungshilfe geleistet. Die zunächst auf die Monate Juni bis August 2020 befristete Hilfe wurde bereits durch das Überbrückungshilfeprogramm II für den Zeitraum September bis Dezember 2020 abgelöst. Nun sollen die bereits bestehenden Hilfen erneut für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 verlängert und die Konditionen verbessert werden. Da auch in den kommenden Monaten noch mit erheblichen Einschränkungen in einigen Branchen zu rechnen ist, entwickeln das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft derzeit das bestehende Konstrukt der Überbrückungshilfe für das Jahr 2021 zu einem Überbrückungshilfeprogramm III weiter.
Noch Fragen?
Sind auch Sie von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen? Gerne stehen wir Ihnen als Ihr Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für weitere Informationen und bei der Beantragung der Überbrückungshilfe zur Seite.
Sprechen Sie uns gerne an.