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Bundestag beschließt die Förderung der betrieblichen Altersversorgung

Das Ziel des Gesetzes ist es, die Betriebsrente in kleinen und mittleren Unternehmen zu verbreiten und Geringverdiener mit Zuschüssen zu unterstützen, sich für dieses Rentenmodell zu entscheiden. U. a. ist geplant, Betriebs- aber auch freiwillige Zusatzrenten bis zu 200,00 € nicht auf die Grundsicherung im Alter anzurechnen. Bei Einkommen bis zu 2.200 € monatlich soll ein AG-Zuschuss von bis zu 480 € jährlich mit bis zu 144 € vom Staat bezuschusst werden.  

Neu ist auch, dass Arbeitgeber künftig keine Garantien mehr über die Höhe der Betriebsrente, sondern nur noch über die gezahlten Beiträge abgeben müssen. Arbeitgeber sollen künftig dazu verpflichtet werden einen Zuschuss zur Betriebsrente zu zahlen, wenn die Beschäftigten die Betriebsrente durch eine Entgeltumwandlung ansparen. Der Zuschuss soll 15 Prozent des Sparbeitrags des Arbeitnehmers betragen, wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Beiträge zur Sozialversicherung spart.

Diese Regelung gilt für Neuverträge ab 2019, für bestehende Verträge ab 2022.

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.