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Neue Maßnahmen in der EU zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug

 

Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Transparenzvorschriften, die den Mitgliedstaaten der EU helfen sollen, gegen Mehrwertsteuerbetrug vorzugehen.

 

Ziel der Neuregelung

Durch die neuen Vorschriften erhalten die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten die Möglichkeit, auf Zahlungsinformationen zugreifen zu können, um den Betrug im Bereich der Umsatzsteuer leichter aufzudecken.

Im Fokus der Kontrollen sind hierbei insbesondere Unternehmen, die elektronischen Handel betreiben und daher für Mehrwertsteuerverstöße und -betrugsversuche besonders anfällig sind.

 

Hintergrund

Beispielsweise vertreiben bestimmte Online-Verkäufer ohne physischen Sitz in einem Mitgliedstaat der EU entweder Waren und/oder Dienstleistungen an EU-Verbraucher, ohne sich selbst für Mehrwertsteuerzwecke zu registrieren oder ohne vollumfänglich den tatsächlichen Wert ihrer Online-Verkäufe zu melden.

Es ist daher dringend erforderlich, dass den Mitgliedstaaten stärkere Kontrollmechanismen zur Verfügung stehen, um rechtswidriges Verhalten aufzudecken und zu sanktionieren.

 

Maßnahmen im Einzelnen

Das neue System macht sich hierbei die Schlüsselrolle der Zahlungsdienstleister (Banken, E-Geld-Institute, Zahlungsinstitute etc.) zu Nutze, da bei diesen zusammen mehr als 90% aller EU-Zahlungen für Online-Käufe abgewickelt werden.

Ab dem 1. Januar 2024 werden diese Dienstleister verpflichtet die Empfänger grenzüberschreitender Zahlungen zu überwachen; ab dem 1. April 2024 müssen sie den Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten Informationen über diejenigen Zahlungsempfänger übermitteln, die mehr als 25 grenzüberschreitenden Zahlungen pro Quartal erhalten.

Diese Informationen werden zukünftig in einer gesonderten von der EU-Kommission eingerichteten europäischen Datenbank – dem sog. zentralen elektronischen Zahlungsinformationssystem (CESOP) – zentral erfasst und dort gespeichert, aggregiert und mit anderen Daten abgeglichen

Alle in diesem CESOP gesammelten Daten werden den Mitgliedstaaten im Anschluss über „Eurofisc“, dem seit dem Jahr 2010 bestehenden EU-Expertennetzwerk im Bereich des Umsatzsteuerbetrugs, zur Verfügung gestellt.

Für die Mitgliedstaaten soll es dadurch erheblich erleichtert werden, Daten zu analysieren und Online-Verkäufer, die ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, zu identifizieren – insbesondere auch die Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind.

Eurofisc-Verbindungsbeamte sind außerdem befugt, angemessene Maßnahmen auf nationaler Ebene zu ergreifen, z.B. dürften Auskunftsverlagen eingeleitet und Prüfungen oder Löschungen von Mehrwertsteuernummern aus dem Register ausdrücklich veranlasst werden.

Vergleichbare Regelungen bestehen bereits in einigen der EU-Mitgliedstaaten und anderen Ländern und haben dort zu nennenswerten Erfolgen bei der Betrugsbekämpfung geführt.

 

Noch Fragen?

Benötigen Sie nähere Informationen im Zusammenhang mit den neuen Vorschriften der EU zur Betrugsbekämpfung im Bereich der Mehrwertsteuer? Sprechen Sie uns gerne an.