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Digitaler Finanzbericht als Standard zum Datenaustausch mit Banken

Ab April 2018 soll die Versendung von Jahresabschlüsse an Banken standardisiert als Digitaler Finanzbericht (DiFin) erfolgen. Die bisher übliche Versendung von Berichten im pdf-Format  kann damit abgelöst werden. Medienbrüche und manueller Erfassungsaufwand seitens der Kreditinstitute werden vermieden.  

Status quo

Regelmäßig verlangen Banken von unternehmerischen Kunden die Vorlage von aktuellen Jahresabschlüssen zur laufenden Kreditüberwachung. Derzeit ist die Einreichung dieser Auswertungen per Email im pdf-Dateiformat üblich. Banken haben bisher in der Regel keine Möglichkeit, die Jahresabschlussdaten automatisch in ihr EDV-System einzulesen. Eine manuelle Erfassung der Daten aus dem pdf-Berichten ist die Folge, damit die bank- und sparkasseneigenen Analysesysteme diese auswerten können.

 

Zielsetzung

Der zuvor dargestellte Medienbruch soll zukünftig verhindert werden. Die von den Kreditinstituten benötigten Daten können dann in einem einheitlichen Verfahren digital elektronisch übermittelt werden.

 

Umsetzung

Aktuell berichtet der Deutsche Steuerberaterverband auf seiner Homepage über die Einführung des Digitalen Finanzberichts (DiFin). Die erstmalige Nutzung des neuen Verfahrens soll bereits ab April 2018 möglich sein. Konkret ist vorgesehen, dass die Daten in einem standardisierten XBRL-Format an die Banken übertragen werden. Die Kreditwirtschaft verspricht sich hiervon Zeit- und Kostenersparnisse. Unternehmer können auf kürzere Bearbeitungszeiten und schnellere Kreditentscheidungen hoffen. Derzeit sind jedoch noch nicht alle Softwareanbieter und außerdem nur ein geringer Anteil der Banken und Sparkassen in der Lage an dem neuen Verfahren teilzunehmen.

 

Haftungsfragen

Banken und Sparkassen haben klargestellt, dass für Steuerberater durch den Digitalen Finanzbericht keine zusätzlichen Haftungsrisiken entstehen. Mittels einer Haftungsklarstellungserklärung wird rechtssicher dokumentiert, dass Berater nicht schlechter gestellt werden, als hätten Sie die Jahresabschlussunterlagen in Papierform eingereicht.

 

Vorteile für teilnehmende Berater

Damit alle Prozessbeteiligten zukünftig von DiFin profitieren können, ist zudem die Implementierung eines Rückkanals geplant. Über diesen sollen Steuerberater digital unterstützt werden und ihrerseits die Möglichkeit erhalten, z.B. Zins- und Tilgungspläne digital vom Kreditinstitut zu erhalten.

Weitere Informationen

Weitere Hinweise erhalten Sie auf der DiFin-Homepage. Dort sind ebenfalls sämtliche nach aktuellem Stand am Verfahren teilnehmenden Kreditinstitute aufgeführt.

 

Unser Service

Wir sind bereits heute in der Lage Ihren Jahresabschluss als Digitalen Finanzbericht an Ihr Kreditinstitut zu senden.

 

Noch Fragen?

Sie haben Fragen zum Digitalen Finanzbericht? Wir informieren und beraten Sie gern.