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Drittes Entlastungspaket 2022

Mit den kommenden stark ansteigenden Preissteigerungen für Strom und Gas kommt das dritte Entlastungspaket mit einem Gesamtvolumen von 65 Milliarden Euro, dies ist das Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. September 2022.

Ausgangssituation

Am 3. September 2022 hat die Ampelkoalition in einem Koalitionsausschuss einem neuen Entlastungspaket zugestimmt. Es ist somit das dritte Entlastungspaket in diesem Jahr und eine Reaktion auf die erwarteten Preissteigerungen für Strom und Gas. Es umfasst dabei Entlastungen für eine Vielzahl von Bürgern.

Wesentlicher Inhalt des dritten Entlastungspakets

Das dritte Entlastungspaket umfasst folgende Entlastungen für folgende Gruppen:

Durch ein Inflationsausgleichgesetz sollen die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif so angepasst werden um für eine Steuerentlastung zu sorgen. Dabei soll zum 1.1.2023 eine Anhebung des Grundfreibetrags um 285 Euro auf 10.632 Euro erfolgen. 

Das Kindergeld erhöht sich zum 1.1.2023 für die Jahre 2023 und 2024 auf 227 Euro monatlich für das erste und zweite Kind.

Die Home-Office Pauschale soll entfristet und verbessert werden.

Zum 1.1.2023 soll die Renten-Doppelbesteuerung abgeschafft werden, demnach können Steuerzahler ihre Rentenbeträge voll absetzen. Die Umstellung umfasst dabei Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus Basisrentenverträgen.

Zusätzliche Zahlungen von Unternehmen an ihre Angestellten von bis zu 3.000 Euro sollen von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben befreit werden, dies soll eine sogenannte Steuerfreie Prämienzahlung darstellen.

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll weiterhin auf 7 Prozent abgesenkt werden um die Gastronomieunternehmen weiterhin zu entlasten.

Des Weiteren soll eine nationale Mindestbesteuerung eingeführt werden um langfristige Mehreinnahmen zu erzielen.

Die Höchstgrenze für Midi-Jobs (Beschäftigung im Übergangsbereich) soll zum 1.1.2023 auf monatlich 2.000 Euro angehoben werden.

Eine einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro wird an jeden Rentner über die Rentenversicherung ausgezahlt.

Studenten und Berufsschüler erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.

Die Umsatzsteuer für Gas wird auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent abgesenkt. Diese Maßnahme gilt vorerst bis Ende März 2024.

Unternehmen und Betriebe, die durch die hohen Energiekosten belastet werden, sollen mit einem Programm unterstützt werden. Dabei soll der Spitzenausgleich bei den Strom- und Energiesteuern nochmals um ein Jahr verlängert werden. Weitere Hilfen wie zinsgünstige Kredite und erweiterten Bürgschaften sollen bis 31.12.2022 verlängert werden.

Die Sonderregelungen für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld sollen weitern verlängert werden.

Für Privathaushalte als auch für kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif soll eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch greifen. Dabei sollen sie die Strommenge für einen Basisverbrauch zu einem vergünstigten Preis erhalten.

Die Erhöhung des C0²-Preises um 5 Euro pro Tonne soll um ein Jahr auf 2024 verschoben werden.

Wohngeldbezieher sollen im Herbst einen weiteren Heizkostenzuschuss in Höhe von 415 Euro für einen 1-Personen Haushalt erhalten.

Das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld sollen durch das Bürgergeld zum 1.1.2023 ersetzt werden. Dabei soll das Bürgergeld so erhöht werden, dass es die zu erwartende Inflation miteinbezieht.

Ein neues Nahverkehrsticket wird als Nachfolger des 9-Euro-Ticktes eingeführt. Dieses soll preislich zwischen 49 und 69 Euro liegen.

Durch neue Regelungen im sozialen Mietrecht sollen Mieter vor steigenden Nebenkostenvorauszahlungen geschützt werden.

Noch Fragen?

Auswirkungen der Gesetzesänderungen erörtern wir gern mit Ihnen im Detail. Soweit Sie uns mit der Erstellung Ihrer Steuererklärungen beauftragen, werden alle gesetzlich vorgesehenen Erleichterungen selbstverständlich berücksichtigt.

Sprechen Sie uns gerne an.