Einzelbetriebliche Investitionsförderung für kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen
Das Land Niedersachsen, Bewilligungsstelle ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), unterstützt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft. Kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen können in ausgewiesenen Fördergebieten Investitionszuschüsse beantragen. Die GRW-Fördergebietskarte ist auf der Internetseite der NBank veröffentlicht. https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Einzelbetriebliche-Investitionsf%C3%B6rderung-in-GRW-Gebieten/index-2.jsp
Ziel der Finanzierungshilfen ist der Ausgleich von Standortnachteilen gewerblicher Betriebe. Gefördert werden somit gewerbliche Investitionen von vorrangig kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, Betriebe des Fremdenverkehrsgewerbes und des Beherbergungsgewerbes. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Großunternehmen der gewerblichen Wirtschaft von der Förderung profitieren.
Die Höhe und die Förderfähigkeit ergibt sich aus dem jeweils geltenden Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie den Rahmenregelungen der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung EFRE/ESF (ANBest-EFRE/ESF) – Erlass vom 5. Mai 2015 (Nds. MBI. S. 422). Ob eine Investition förderungswürdig ist, hängt von den GRW-Kriterien ab. Beurteilt werden unter anderem die Art der Investition und die damit verbundenen Effekte auf die Wirtschaftsstruktur, in dem die Kriterien nach einem Punktesystem bewertet werden. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu dürfen, muss eine Punktzahl von mindestens 50 erreicht werden. Des Weiteren werden nur solche Unternehmen gefördert, die die Schaffung von neuen Dauerarbeitsplätzen bzw. die Sicherung von vorhandenen Dauerarbeitsplätzen gewährleisten können. Die Fördersätze variieren grundsätzlich je nach Fördergebiet zwischen 10% und 25% der Kosten. Bei Vorliegen eines besonderen Struktureffektes und nur in bestimmten Gebieten kann die Förderung sogar bis zu 30% der Kosten betragen. Von einem besonderen Struktureffekt kann ausgegangen werden, wenn das Vorhaben in besonderer Weise geeignet ist, quantitativen und qualitativen Defiziten der Wirtschaftsstruktur und des Arbeitsplatzangebotes entgegenzuwirken. Die Einzelheiten zu den Fördersätzen findet man auf der Internetseite der NBank. https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Einzelbetriebliche-Investitionsf%C3%B6rderung-in-GRW-Gebieten/index-2.jsp
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form eines sachkapitalbezogenen Zuschusses gewährt. Das Investitionsvolumen muss mindestens 50.000 EUR betragen und darf den Durchführungszeitraum von maximal 36 Monaten nicht überschreiten. Der Beitrag des Antragstellers aus Eigen- oder Fremdmitteln zur Finanzierung des Investitionsvorhabens muss mindestens 25% der beihilfefähigen Kosten betragen.