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ESMA veröffentlicht Prüfungsschwerpunkte für 2020

Die ESMA (europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) hat die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte für 2020 veröffentlicht. Diese sollten kapitalmarktorientierte Unternehmen und deren Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung von IFRS-Abschlüssen für 2019 besonders beachten.

IFRS

Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind internationale Standards für die Rechnungslegung, die vom International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt werden. Im Vergleich zu dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) sind die IFRS kein in sich geschlossenes Regelwerk, sondern setzen sich stattdessen mit Einzelfragen auseinander.

Ziel ist es mit den Standards eine weltweite Harmonisierung der Rechnungslegung zu schaffen und den Adressaten ausreichend Informationen zu der finanziellen Lage des Unternehmens zu liefern.

Für kapitalmarktorientierte Unternehmen mit Sitz in der EU ist die Anwendung der IFRS verpflichtend.

 

Pflichtanwendung IFRS

Laut EU-Verordnung Nr. 1606/2002 sind seit dem 1. Januar 2005 kapitalmarktorientierte Unternehmen dazu verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach den IFRS zu erstellen. Als kapitalmarktorientierte Unternehmen gelten Mutterunternehmen, deren Wertpapiere (Aktien und/oder Schuldverschreibungen) zum Handel an einem organisierten Kapitalmarkt innerhalb der Europäischen Union zugelassen sind. Seit 2009 müssen auch bereits Unternehmen, deren Wertpapiere sich noch in einem Zulassungsprozess befinden, Ihren Abschluss nach den IFRS aufstellen. Darüber hinaus können die IFRS freiwillig angewandt werden.

Die Erstellung nach HGB bleibt jedoch für die Bemessung der Steuern weiterhin erforderlich, was beinahe zu einem doppelten Aufwand für diese Unternehmen führt.

 

Prüfungsschwerpunkte für 2020

Folgende europäische Prüfungsschwerpunkte für die IFRS-Abschlüsse 2019 wurden von der ESMA festgelegt:

    Spezifische Fragen zu der Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse) insbesondere hinsichtlich der Bestimmung der Laufzeit und des Zinssatzes Fortentwicklung von spezifischen Fragen der bereits in 2018 in Kraft getretenen Standards IFRS 9 (Finanzinstrumente) und IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) Spezifische Fragen zu der Anwendung der IAS 12 (Ertragssteuern) im Zusammenhang mit IFRIC 23 (Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung). Dazu zählt auch die Erfassung aktivisch latenter Steuern bei Verlustvorträgen.

Ebenso relevant sind Anhangsangaben zu Auswirkungen eines neuen Referenzzinssatzes auf den IFRS-Abschluss.

Des Weiteren weist die ESMA weiterhin auf eine informative und ausgewogene Lageberichterstattung hin. Insbesondere folgende Anforderungen wurden hervorgehoben:

    Angaben von nicht-finanziellen Informationen mit den Schwerpunkten: Umwelt und Klima sowie Key-Performance-Indikatoren (KPIs) Spezifische Aspekte hinsichtlich der Anwendung der Alternative Performance Measures (APMs), die aufgrund der neuen Rechnungslegungsstandards geändert oder neu aufgenommen wurden Angaben zu den Auswirkungen des Brexit

Darüber hinaus erinnert die ESMA an die EU-Verordnung vom 29. Mai 2019, in der die Verpflichtung, die Jahresfinanzberichte ab dem 1. Januar 2020 in einem einheitlichen elektronischen Format (European Single Electronic Format, ESEF) zu erstellen, festgelegt wurde.

 

Noch Fragen?

Sollten Sie noch offene Fragen zu den Besonderheiten von IFRS Abschlüssen haben, so kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne diesbezüglich.