Förderung betriebswirtschaftlicher Beratung
Im Rahmen des Programms „Förderung unternehmerischen Know-Hows“ können kleine und mittelständische Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse für Beratungen von Steuerberatern beantragen, die über die reine steuerliche Beratung hinausgehen.
Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an
- junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen) Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen) Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Die Unternehmen müssen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
Anträge können für „Allgemeine Beratungen“ (alle wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung), „Spezielle Beratungen“ (z.B. Beratungen, die zur Fachkräftegewinnung und -sicherung, zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen) oder Unternehmenssicherungsberatung gestellt werden.
Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Eine der Leitstellen prüft den Antrag vorab und informiert den Antragsteller über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben bzw. mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens. Junge Unternehmen erhalten von Beratungskosten bis zu EUR 4.000 maximal eine Förderung von 80%. Bestandsunternehmen können bis zu 80% von maximal EUR 3.000 erhalten. Die Zuschüsse für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten liegen bei bis zu 90% von maximal EUR 3.000.
Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA.