Gesetzgebung: Änderungen für Privatpersonen ab dem Veranlagungsjahr 2017
Die Änderungen betreffen Grundfreibeträge, das Kindergeld sowie Erleichterung bei der Abgabe der Steuererklärung.
Aufgrund der ab Januar 2017 eingetretenen Änderungen bleibt dem Steuerzahler mehr Netto vom Brutto. Zum einen wurde der Grundfreibetrag von 8.652 EUR auf 8.820 EUR angehoben und zum anderen ist der Kinderfreibetrag von 4.608 EUR auf 4.716 EUR gestiegen. Auch das Kindergeld wurde angepasst. Für das erste und zweite Kind gibt es ab dem 1. Januar 2017 Kindergeld in Höhe von 192 EUR, anstatt wie bisher 190 EUR. Für das dritte Kind wurde das Kindergeld von 196 EUR auf 198 EUR sowie für das vierte und jedes weitere Kind von 221 EUR auf 223 EUR angehoben. Des Weiteren wurde für Geringverdiener der Kinderzuschlag um 10 EUR monatlich angehoben. Ab 2017 wird auch die Abgabe der Steuererklärung erleichtert. So müssen bspw. Zuwendungsbestätigungen/Spendenquittungen nicht mehr beim Finanzamt eingereicht werden, damit diese bei der Erklärung berücksichtigt werden. Eine Aufbewahrung der Belege muss jedoch bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe der Steuerfestsetzung dennoch erfolgen, um diese auf Verlangen des Finanzamts vorlegen zu können.