Gesetzlicher Mindestlohn steigt ab 2017
Die gesetzliche Lohnuntergrenze steigt ab dem 1. Januar 2017 von derzeit EUR 8,50 auf EUR 8,74 je Arbeitsstunde. Die Steigerung orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung und beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 28. Juni 2016. Der Mindestlohn orientiert sich am durchschnittlichen tariflichen Stundenlohn. Die bisher gültigen Ausnahmen für die Zahlung des Mindestlohns z. B. für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung; Zeitungszusteller oder Auszubildende gelten weiterhin. In Branchen, die bereits vor der Einführung des Mindestlohngesetztes unter dem gesetzlichen Mindestlohn lagen, kann für eine Übergangsfrist durch Tarifverträge mit Branchen-Mindestlohn vom gesetzlichen Mindestlohn abgewichen werden.