Gewinnneutrale Realteilung
Bei Realteilungen wird zwischen echten und unechten Realteilungen differenziert. Bei einer echten Realteilung erfolgt eine Verteilung des Betriebsvermögens bei gleichzeitiger Auflösung der Mitunternehmerschaft. Nach dem Austritt mindestens eines Mitunternehmers unter Mitnahme von mitunternehmerischen Vermögen wird bei einer unechten Realteilung dagegen die Mitunternehmerschaft zwischen den verbleibenden Mitunternehmern weiter fortgeführt.
Am 21. Juni 2017 wurden vom BFH zwei Entscheidungen aus März 2017 zum Thema Realteilung veröffentlicht. Demnach sind auch unechte Realteilungen einkommensteuerlich gewinnneutral zu behandeln. Die Auflösung einer Gesellschaft mit anschließender Verteilung der Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens auf die Gesellschafter wird dem Ausscheiden eines Gesellschafters aus der fortbestehenden Gesellschaft gleichgestellt. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung ist nicht von einem gewinnrealisierenden Tauschgeschäft auszugehen. Dies gilt auch, wenn die Abfindung nicht in der Übertragung eines Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils, sondern in der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter besteht.