Inflationsbedingte Erhöhung der Schwellenwerte in § 267 HGB
Am 21. Dezember 2023 wurde die delegierte Richtlinie zur Änderung der Schwellenwerte in Art. 3 der Bilanzrichtlinie für die Bestimmung der Größenklasse von Kapitalgesellschaften im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Eine Richtlinie entfaltet im Vergleich zu einer Verordnung nicht unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung Gültigkeit. Daher sind im nächsten Schritt nun die EU-Mitgliedstaaten gefordert, die Richtlinie bis zum 24. Dezember 2024 in nationales Recht umzusetzen.
Hintergrund
Aufgrund der starken Inflation in den Jahren 2021 und 2022 sah sich die Europäische Kommission dazu veranlasst, die Schwellenwerte in der Bilanzrichtlinie um 25% anzuheben. Damit die Unternehmen möglichst zeitnah von der Anhebung der Größenklassen profitieren können, sollen die Anpassungen dazu führen, dass die neuen Schwellenwerte spätestens für die Geschäftsjahre ab dem 1.1.2024 gültig sind. Jedoch wird den EU-Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit eingeräumt, die neuen Größenkriterien bereits rückwirkend für das Jahr 2023 anzuwenden. Inwiefern der deutsche Gesetzgeber von diesem Wahlrecht Gebrauch machen wird, ist noch nicht abzusehen.
Die Anhebung der Schwellenwerte wurde durch die hohe Inflation angestoßen. Daher sind ausschließlich die monetären Parameter Bilanzsumme und Nettoumsatzerlöse betroffen. Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten gilt unverändert. Künftig gelten folgende Grenzen:
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bisher gem. §§ 267, 267a HGB |
neue Werte Bilanzrichtlinie |
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Größenklasse |
Bilanzsumme |
Umsatzerlöse |
Bilanzsumme |
Umsatzerlöse |
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Kleinst |
< 350.000 EUR |
700.000 EUR |
< 450.000 EUR |
900.000 EUR |
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Klein |
< 6 Mio. EUR |
< 12 Mio. EUR |
< 5 Mio. EUR |
< 10 Mio. EUR |
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Mittel |
< 20 Mio. EUR |
< 40 Mio. EUR |
< 25 Mio. EUR |
< 50 Mio. EUR |
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Groß |
> 20 Mio. EUR |
> 40 Mio. EUR |
> 25 Mio. EUR |
> 50 Mio. EUR |
Für kleine Unternehmen erlaubt die EU ein Überschreiten der in der EU-Richtlinie angegebenen Schwellenwerte um bis zu 50%. Hiervon hat Deutschland in der Vergangenheit Gebrauch gemacht. Ob dies auch bei der Umsetzung der aktuellen EU-Vorgaben der Fall sein wird, bleibt abzuwarten.
Folgen
Die Größenklasse eines Unternehmens ist mit unterschiedlichen handelsrechtlichen Verpflichtungen bzgl. der Rechnungslegung, Berichterstattung, Prüfung und Offenlegung verbunden. Durch die inflationsbedingte Anhebung der Schwellen können sich somit Erleichterungen für Unternehmen ergeben.
Hintergrund
Haben Sie Fragen zur Prüfungspflicht Ihrer Gesellschaft? Sprechen Sie uns gerne an. Unabhängig von den gesetzlichen Anpassungen in Deutschland haben Sie jederzeit die Möglichkeit Ihren Jahresabschluss bzw. Lagebericht einer freiwilligen Prüfung unterziehen zu lassen.