Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
Am 18. Oktober 2024 wurde durch den Bundestag ein Gesetz zur rückwirkenden Anhebung des Grundfreibetrags und Kinderfreibetrags verabschiedet.
Aufgrund der stärker gestiegenen Leistungen im Sozialrecht hat die Bundesregierung eine Notwendigkeit der Erhöhung des Grundfreibetrags und Kinderfreibetrags gesehen.
Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer soll für das Jahr 2024 um 180 € auf 11.784 € steigen. Der steuerliche Kinderfreibetrag soll um 228 € auf 6.612 € steigen.
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