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Ab sofort: Beantragung von staatlichen Zuschüssen für den Heizungstausch

Um die Wärmewende in Deutschland voranzubringen, sollen bis Mitte 2028 alle neuen Heizungen mit 65% erneuerbarer Energie betrieben werden. Seit dem 27. Februar 2024 können Eigenheimbesitzer Anträge bei der KfW Förderbank für den staatlich geförderten Heizungstausch stellen, durch den bis zu 70 Prozent der Kosten übernommen werden können.

 

Hintergrund

Deutschland soll bis zum Jahr 2028 klimaneutral werden. Dafür ist laut der Bundesregierung der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen notwendig. Deshalb wird eine Nutzung von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich.

Regelungen seit dem 1. Januar 2024

Für Heizungen in Bestandsbauten ändert sich zunächst nichts. Diese dürfen weiterbetrieben und müssen, sofern diese repariert werden können, nicht ausgetauscht werden. In Neubauten innerhalb von Neubaugebieten dürfen nur noch Heizungen installiert werden, die auf zumindest 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Für Neubauten, die in Baulücken entstehen, sind längere Übergangsfristen vorgesehen.

Förderungen für den Heizungstausch

Es wird eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent der Kosten des Heizungstausches für alle Hauseigentümer, Vermietende, Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Kommunen, gewährt, die alte fossile Heizungen austauschen.

Zudem werden für selbstnutzende Eigentümer weitere 30 Prozent der Kosten gefördert, sofern das zu versteuernde Haushaltseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt.

Als weiteren Bonus gibt es den Geschwindigkeitsbonus für den Heizungstausch. Alle selbstnutzenden Eigentümer, die ihre Heizung bis zum 31. Dezember 2028 austauschen, werden mit einem Bonus von 20 Prozent belohnt. In den darauf folgenden Jahren wird dieser Bonus alle zwei Jahre um drei Prozent sinken.

Die Höchstgrenze der Förderung liegt dabei insgesamt bei 70 Prozent der Gesamtkosten. Förderfähig sind bei Einfamilienhäusern maximal 30.000 Euro der Kosten für den Heizungstausch. Dieselbe Grenze gilt auch für die jeweils erste Wohneinheit in Mehrparteienhäusern, während bei weiteren Wohneinheiten höhere Kosten gefördert werden.

Auch Vermieterinnen und Vermieter sollen ihre Heizungsanlagen modernisieren. Sofern Vermietende die BEG-Förderung in Anspruch nehmen, können Sie die entsprechenden Kosten nicht über die Miete umlegen, sodass ein Anstieg der Mieten durch energetische Sanierung gedämpft wird.

 

Haben Sie weitere Fragen zur Förderung des Heizungstauschs? Sprechen Sie uns gerne an.