IDW EPS 270 n.F.
Der HFA bietet mit der Verabschiedung des Entwurfs einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards (IDW EPS 270 n.F.) die Möglichkeit, bis zum 28. Februar 2018 Stellung zu nehmen.
Bei der Abschlussprüfung muss der Abschlussprüfer beurteilen, ob anhand der gewonnenen Erkenntnisse aus der Prüfung und nach seinem Ermessen Unsicherheiten oder bedeutsame Zweifel an der Fortführung der Unternehmenstätigkeit bestehen. Des Weiteren muss der Abschlussprüfer beurteilen, ob die Einschätzung des gesetzlichen Vertreters über die Unternehmensfortführung mit seiner Einschätzung übereinstimmt.
Der IDW EPS n.F. bestimmt erstmals, dass beim Vorliegen einer wesentlichen Unsicherheit eine Angabepflicht im HGB-Abschluss besteht. In der Regel erfolgt eine Angabe im Anhang oder, sofern kein Anhang erstellt wird, eine Angabe unter der Bilanz. Der Abschlussprüfer hat zu kontrollieren, ob diese Angabe im Anhang und -sofern einschlägig- auch im Lagebericht getätigt wurde. In den Fällen, in denen eine wesentliche Unsicherheit vorliegt, muss der Abschlussprüfer im Bestätigungsvermerk darauf hinweisen. Der Entwurf des IDW EPS 270 n.F. enthält Formulierungsbeispiele zu denen bis zum 28. Februar 2018 Stellung genommen werden kann.