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Steuerentlastungen 2025 – Was gibt es Neues?


Der Gesetzgeber hat in dem kürzlich verabschiedeten Jahressteuergesetz (JStG) 2024 steuerliche Entlastungsmaßnahmen verankert, die zum Jahreswechsel 2025 ihre Wirkung entfalten. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Änderungen für Sie aufbereitet.



Kleinunternehmerregelung

Durch das JStG 2024 wurden die Grenzen der umsatzsteuerrechtlichen Besteuerung von Kleinunternehmen ausgedehnt. Ab dem 1. Januar 2025 können Unternehmer auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichten, soweit der Brutto-Umsatz im vorgegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 25.000 EUR (vormals 22.500 EUR) beträgt und im laufenden Kalenderjahr 100.000 EUR (vormals 50.000 EUR) voraussichtlich nicht übersteigen wird. Übersteigen die Brutto-Umsätze im laufenden Kalenderjahr die 100.000-EUR-Grenze, tritt die Steuerpflicht ein.

Die Kleinunternehmer-Regelung kann ab dem 1. Januar 2025 bei einem Brutto-Umsatz von höchstens 100.000 EUR im Vorjahr sowie im laufenden Jahr auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten angewandt werden. Dazu bedarf es einer gesonderten Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern.  



Kleine Photovoltaikanlagen

Für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für den Betrieb von kleinen Photovoltaikanlagen gilt ab dem 1. Januar 2025 eine einheitliche maximal zulässige Bruttoleitung von 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit. Die bisherig notwendige Unterscheidung nach Gebäudearten – verbunden mit unterschiedlichen Höchstleistungsgrenzen der Anlagen je Gebäudetyp – entfällt somit zum Jahreswechsel. Die Gesamt-Bruttoleistung sämtlicher Anlagen je Steuerpflichtigen darf weiterhin nicht mehr als 100 kWp betragen.



Kinderbereuungskosten

Ab 2025 haben Eltern die Möglichkeit höhere Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben steuerlich geltend zu machen. Der Anteil der berücksichtigungsfähigen Betreuungskosten (Kindergarten, Kinderkrippe, Tagesmutter) steigt von zwei Drittel auf insgesamt 80 Prozent. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber den Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug von 4.000 EUR auf 4.800 EUR angehoben.


Noch Fragen?

Wollen auch Sie von den neuen Entlastungsmaßnahmen profitieren? Dann sprechen Sie uns gerne an. Sprechen Sie uns gerne an.