Wohneigentumsförderung „Jung kauft Alt“ ist gestartet
Seit dem 3. September 2024 können Familien bei der KfW Förderanträge für den Bestandserwerb von Wohneigentum stellen.
Wer und was wird gefördert?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Kauf von bereits bestehenden Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen in Deutschland, die nach dem Erwerb energieeffizient saniert werden.
Gefördert wird der Kaufpreis des Bestandsobjekts inklusive der Grundstückskosten für maximal eine Wohneinheit.
Das Förderprogramm richtet sich an Familien mit mindestens einem Kind sowie an Alleinerziehende, die eine Bestandsimmobilie mit niedrigem Energiestandard erwerben und diese im Anschluss energetisch sanieren möchten.
Wie wird gefördert?
Für den Erwerb können zinsgünstige Darlehen in Anspruch genommen werden. Diese werden vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zur Erreichung der günstigen Zinskonditionen bezuschusst. Der Zinssatz für ein Darlehen mit einer Laufzeit von 11 bis 25 Jahren und einer Zinsbindungsfrist von 10 Jahren beträgt aktuell z.B. 1,21% effektiv.
Übersicht der wichtigsten Fördervoraussetzungen
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentum von selbstgenutztem Wohnraum erwerben, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt und deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen höchstens 90.000 EUR beträgt. Diese Einkommensgrenze erhöht sich um 10.000 EUR für jedes weitere Kind.
Das zum Kauf bestimmte Objekt muss bei Antragstellung zu Energieeffizienzklasse F, G oder H gehören.
Die Antragsteller sind verpflichtet, die Immobilie innerhalb einer Frist von 54 Monaten ab dem Zeitpunkt der KfW-Förderzusage energetisch mindestens auf das Niveau eines „Effizienzhauses 70 EE“ zu sanieren. Achtung: Die Sanierungskosten sind im Wege dieses Programms nicht förderfähig. Hierfür steht das gesonderte Produkt Wohngebäude-Kredit (261) zur Verfügung.
Die maximale Höhe des Förderkredits ergibt sich in Abhängigkeit von der Anzahl der im Haushalt wohnenden minderjährigen Kinder. Bei einem Kind können bis zu 100.000 EUR beantragt werden, bei zwei Kindern bis zu 125.000 EUR und ab drei Kindern bis zu 150.000 EUR.
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm hat die KfW unter www.kfw.de/308 bereitgestellt
Antragstellung
Die Darlehen im Produkt „Jung kauft Alt“ können Kunden, wie bei KfW-Förderungen üblich, nicht direkt bei der KfW sondern bei ihren Hausbanken beantragen.
Noch Fragen?
Planen Sie den Erwerb einer Bestandsimmobilie und möchten sich bzgl. möglicher KfW-Förderungen informieren? Sprechen Sie uns gerne an.