top

Koalitionsvertrag: Geplante Änderungen im Steuerrecht

Die neue Große Koalition will Steuerdumping, -betrug, -vermeidung und Geldwäsche international und in der EU bekämpfen. Weiterhin verfolgt sie das Ziel der Steuervereinfachung. Hierbei sollen insbesondere technische Möglichkeiten genutzt und die Kommunikation mit der Finanzverwaltung ausgebaut werden. Bis zum Veranlagungszeitraum 2021 soll für alle Steuerpflichtigen eine vorausgefüllte Steuererklärung eingeführt werden.  

    Vermeidung der sog. kalten Progression durch Anpassung des Einkommensteuertarifs alle zwei Jahre Überprüfung der pauschalen Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderung Schrittweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2021 durch Freigrenze (mit Gleitzone) Verbesserte Information zum Faktorverfahren bei Ehegatten: Steuerpflichtige mit Steuerklassen III/V sollen in Steuerbescheiden über das Faktorverfahren informiert und auf die Möglichkeit des Wechsels zur Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor hingewiesen werden Erhöhung des Kindergelds (zum 1. Juni 2019 um 10 EUR und zum 1. Januar 2021 nochmals um 15 EUR je Kind und Monat), gleichzeitig ist ein entsprechender Anstieg des steuerlichen Kinderfreibetrags geplant Die Abgeltungssteuer auf Zinserträge soll mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft werden Ehrenamtlich Tätige sollen künftig höhere steuerliche Förderungen erhalten Familien sollen beim Erwerb von Wohneigentum mit einem sog. Baukindergeld i.H. von 1.200,00 je Kind und pro Jahr (über 10 Jahre) gefördert werden. Das Baukindergeld wird bis zu einer zu versteuerndem Einkommen von 75.000,00 EUR (+15.000,00 EUR/Kind) pro Jahr gewährt Ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für den erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken für Familien soll eingeführt werden Sonderabschreibung von 5% p.a. für einen Zeitraum von 4 Jahren für den Wohnungsneubau zusätzlich zur linearen Abschreibung Einführung der Grundsteuer C auf baureife aber unbebaute Grundstücke (soll Verfügbarmachung von Grundstücken zu Wohnzwecken verbessern) Förderung der energetischen Gebäudesanierung durch Einführung eines Wahlrechts zwischen einer Zuschussförderung und einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens Bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung wird für E-Fahrzeuge (Elektro- und Hybridfahrzeuge) über einen reduzierten Satz von 0,5% des inländischen Listenpreises nachgedacht Einführung einer auf fünf Jahre befristeten Sonder-Abschreibung i.H. von 50% im Jahr der Anschaffung von gewerblich genutzten Elektrofahrzeugen Für kleine und mittelgroße Unternehmen soll es eine steuerliche Förderung der Forschung geben, die bei den Personal- und Auftragskosten für Forschung und Entwicklung ansetzt Zweijährige Befreiung von der Abgabe monatlicher Umsatzsteuervoranmeldungen nach Unternehmensgründung Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf elektronische Medien (E-Books, E-Paper) geplant Europaweite Einführung einer einheitlichen Steuerbemessungsgrundlage sowie von Mindeststeuersätzen zur Körperschaftsteuer