Kundenschutz bei Zahlungsunfähigkeit von Banken, Kranken- oder Lebensversicherungen
In der Broschüre wird erläutert, welche Entschädigungseinrichtungen es gibt, wie hoch die Entschädigungssummen sind und was bei einer Insolvenz mit dem Geld oder den Versicherungen passiert. Weiterhin werden die Verfahren für Gläubiger und Anteilseigner einer Bank dargelegt (Bail-in).
In Deutschland gibt es drei verschiedene Entschädiungseinrichtungen für Bankkunden. Dazu gehören zwei Einlagesicherungssysteme und ein Anlegerentschädigungssystem.
Die beiden Einlagesicherungssysteme schützen Kundeneinlagen, wie z.B. Kontoguthaben, Festgelder oder Spareinlagen. Diese Systeme greifen lediglich bei Kunden von privaten und öffentlichen Banken mit einer Vollbankerlaubnis. Die Entschädigungssumme beläuft sich auf bis zu 100.000€ und in besonderen Fällen auf bis zu 500.000€.
Bei Banken ohne Vollbankerlaubnis, wie z.B. Wertpapierhandelsbanken oder Kapitalverwaltungsgesellschaften greift das Anlegerentschädigungssystem. Dieses System schützt Kundenforderungen aus Wertpapierdienstleistungen. Die Entschädigungssumme beläuft sich hier auf bis zu 20.000€ wobei mindestens 10% des Schadens vom Anleger selber getragen werden muss.
Versicherungsunternehmer mit Sitz in Deutschland, die eine Zulassung zum Betrieb von Lebensversicherungen oder der substitutiven Krankenversicherung besitzen, sind Pflichtmitglieder der Versicherungsfonds Protektor oder Medicator. Wird einer dieser Versicherungen zahlungsunfähig, wird der Gesamtbestand auf den Sicherungsfond übertragen und dort weiter geführt. Kunden werden über so einen Vorgang informiert. In dieser Zeit werden den Versicherten keine neuen Überschüsse zugeteilt und die Verpflichtungen aus den vertraglich garantierten Leistungen können um bis zu 5% herab gesetzt werden. Außerdem kann die BaFin ein temporäres Kündigungsverbot aussprechen.
Die Broschüre ist auf der Homepage der BaFin zu finden.