Mindestlohnerhöhung ab Januar 2024
Das Bundeskabinett hat die Mindestlohnerhöhung am 15. November 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024 beschlossen. Demnach liegt der neue Mindestlohn bei 12,41 Euro pro Stunde. Ab Januar 2025 soll dieser nochmals auf 12,82 Euro ansteigen.
Auswirkungen auf Minijob und Midijob
Mit dem Beschluss des Mindestlohnerhöhungsgesetzes wurde festgelegt, dass sich die Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientiert. Somit erhöht sich mit dem Mindestlohn auch die Verdienstgrenze von bisher 520,00 Euro auf 538,00 Euro. Da der Mindestlohn für 2025 bereits bekannt ist wird ab dem 1. Januar 2025 die Geringfügigkeitsgrenze erneut dynamisiert auf 556,00 Euro.
Dies hat ebenfalls eine Auswirkung auf die Untergrenze für den Einstiegsbereich im Midijob. Die Untergrenze lag bisher bei 520,01 Euro und steigt somit auf 538,01 Euro und ab Januar 2025 auf 556,01 Euro. Die Obergrenze von 2.000,00 Euro bleibt erhalten.
Bestandsregelung läuft für Alt-Minijobber aus
Arbeitnehmer, die ab dem 30. September 2022 Midijobber mit einem Arbeitsentgelt bis 520,00 € waren, konnten aufgrund der Bestandschutzregelung unter den alten Midijob-Bedingungen versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bleiben. Bei der Rentenversicherung lag zu dem Zeitpunkt bereits ein Minijob vor. Diese Bestandsregelung läuft zum 31. Dezember 2023 aus.
Für Arbeitnehmer die ab dem 1. Januar 2024 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wünschen, muss das Arbeitsentgelt ab diesem Zeitpunkt auf einen Wert oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 538,00 Euro angehoben werden.
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