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Mindestlohnerhöhung 2022

Das Bundeskabinett hat am 23. Februar 2022 den Gesetzesentwurf zum neuen Mindestlohn verabschiedet. Der Entwurf sieht eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro ab dem 1. Oktober 2022 vor. Außerdem soll die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro angehoben werden.

Bis Ende 2021 lag der gesetzliche Mindestlohn bei 9,60 Euro. Zum 1. Januar 2022 wurde er bereits auf 9,82 Euro angehoben. Nun soll der Mindestlohn zum 1. Juli 2022 weiter auf 10,45 Euro ansteigen und schließlich ab dem 1. Oktober 2022 bei 12 Euro liegen.

Mit dem Gesetzesentwurf wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte einmalige gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro Brutto je Zeitstunde umgesetzt.

Da die Erhöhung unabhängig von Arbeitszeit oder Umfang der Beschäftigung gilt, wird der klassische 450-Euro-Job nun zu einem 520-Euro-Job. So bleibt eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden für Minijobberinnen und Minijobber weiter möglich, um so eine Arbeitszeitverkürzung durch die Lohnerhöhung zu vermeiden.

Wem die Erhöhung zugutekommen soll

Die Erhöhung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18 Jahren. Ausgenommen sind jedoch Azubis, Praktikant*innen und Langzeitarbeitslose innerhalb der ersten 6 Monate nach Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Profitieren werden damit insgesamt rund 6,2 Millionen Beschäftigte in Deutschland.

Die Mindestlohnerhöhung soll zu fairen und funktionierenden Wettbewerbsbedingungen führen und den Anreiz zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit steigern.

Erstmals Erhöhung ohne Beteiligung der Mindestlohnkommission

Nach Einführung des Mindestlohns 2015 entschied über Anpassungen bislang die sogenannte Mindestlohnkommission. Diese unabhängige Kommission besteht neben ihrem Vorsitzenden aus je drei Vertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeber, sowie zwei beratenden Wissenschaftlern und macht der Bundesregierung alle zwei Jahre Vorschläge zur Anpassung des Mindestlohns. Nun hat die Bundesregierung diese Aufgabe selbst in die Hand genommen und so den Gesetzesentwurf selbstständig auf den Weg gebracht. Zukünftig soll jedoch wieder die Mindestlohnkommission über weitere Anpassungen, etwa zum 01. Januar 2024, entscheiden.

Noch Fragen?

Auswirkungen der geplanten Gesetzesänderungen erörtern wir gern mit Ihnen im Detail. Soweit Sie uns mit der Erstellung Ihrer Steuererklärungen beauftragen, werden alle gesetzlich vorgesehenen Erleichterungen selbstverständlich berücksichtigt.

Sprechen Sie uns gerne an.