Nachhaltigkeitsberichtserstattung (CSRD-Richtlinie)
Ende November 2022 hat der Rat der europäischen Kommission die EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen gebilligt. Durch die neuen Richtlinien soll die nicht-finanzielle Berichterstattung erweitert und die Berichterstattung von Nachhaltigkeitsthemen wie Umweltrechte, soziale Rechte, Menschenrechte und Governance-Faktoren sichergestellt werden.
Betroffene Unternehmen:
Die Berichtspflichten gelten für alle an einem EU-regulierten Markt notierten Unternehmen (Ausnahme Kleinstunternehmen) sowie nicht kapitalmarkt-orientierte Unternehmen, wenn sie zwei der drei nachfolgenden Kriterien erfüllen.
- Bilanzsumme > 20 Mio. Euro Nettoumsatzerlöse > 40 Mio. Euro Zahl der Beschäftigten > 250
Notwendige Angaben:
Die CSRD fordert Angaben zu den Nachhaltigkeitszielen, Rolle von Vorstand und Aufsichtsrat, wichtigsten nachteiligen Wirkungen des Unternehmens und zu noch nicht bilanzierten immateriellen Ressourcen
Die Angaben sollen zukünftig im Lagebericht erfolgen.
Zeitplan:
Die Verordnung ist von großen Unternehmen, die derzeit nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen, im Jahr 2026 für das Geschäftsjahr 2025 anzuwenden.
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