Neue Arbeitsstättenverordnung verabschiedet
Die Vorgaben und Regelungen sollen dazu dienen, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam zu schützen und Arbeitsabläufe menschengerecht zu gestalten. Hier sind folgende Regelungen festgehalten: Homeoffice: Es werden klare Regelungen für Telearbeitsplätze in die Arbeitsstättenverordnung aufgenommen. Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber für einen festgelegten Zeitraum eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten. Grundlage ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem über die Einrichtung des Bildschirmarbeitsplatzes, die Arbeitszeit und die Arbeitsplatzbedingungen. Arbeitsschutzunterweisung: Die Pflicht zur Unterweisung bestand bisher bereits, ergänzt wurden die Unterweisungen um Brandschutzmaßnahmen, Erste Hilfe, Fluchtwege und Notausgänge. Fenster: Die Sichtverbindung nach außen für ausreichendes Tageslicht gilt für dauerhaft eingerichtete Arbeitsplätze und Großraumbüros, jedoch nicht für Sanitärräume. Psychische Belastungen: Künftig sind auch psychische Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Dies ist grundsätzlich im Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben. Dies betrifft Belastungen und Beeinträchtigungen der Beschäftigen durch störende Geräusche oder Lärm, ungeeignete Beleuchtung oder ergonomische Mängel am Arbeitsplatz.