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Neue Bestätigungsvermerke des Abschlussprüfers

Die Verabschiedung der entsprechenden IDW Prüfungsstandards ist für Dezember 2017 geplant. Bei sogenannten PIE-Unternehmen (börsennotiert) muss die Berichterstattung bereits für die Geschäftsjahre, die nach dem 16. Juni 2017 enden, nach dem neuen Format erfolgen. Bei allen anderen Unternehmen ist die erstmalige Anwendung spätestens zum 31. Dezember 2018 vorgesehen.

Die wesentlichen Merkmale der künftigen Berichterstattung sind:

 

1. Voranstellung des Prüfungsurteils:

Im Unterschied zur bisherigen deutschen Regelung wird in den neuen Bestätigungsvermerken das Urteil über den Abschluss vorangestellt. Das IDW präferiert eine Zusammenfassung des Prüfungsurteils mit dem Urteil zum Lagebericht.

 

2. Stärkere Untergliederung des Bestätigungsvermerks

Der gegenüber der bisherigen Praxis nochmals erweiterte Textumfang des Bestätigungsvermerks führt dazu, dass der Bestätigungsvermerk künftig stärker untergliedert wird. Nach den Prüfungsurteilen folgen separate Abschnitte, z.B. zur Unternehmensfortführung (Going Concern).

 

3. Ergänzende Anforderungen zum Bestätigungsvermerk für kapitalmarktorientierte (PIE-)Unternehmen (Key Audit Matters)

Der Bestätigungsvermerk ist bei kapitalmarktorientierten Unternehmen um die sogenannten Key Audit Matters zu ergänzen. Die Key Audit Matters beschreiben die wichtigsten Sachverhalte einer Prüfung, die der Wirtschaftsprüfer auch mit den Aufsichtsorganen des Unternehmens besprochen hat. Es sind spezifische Informationen über die Prüfungsdurchführung bzw. über besondere Prüfungsschwerpunkte darzustellen. Typische Prüfungsgebiete, die Gegenstand von Key Audit Matters sein können, sind z.B. Entwicklungskosten, Goodwill, Latente Steuern oder Umsatzrealisierung.

 

4. Hierarchiebildung zwischen den verschiedenen Standards zum Bestätigungsvermerk

Im Unterschied zur bisherigen deutschen Praxis werden die Vorgaben zum Bestätigungsvermerk auf mehrere Standards aufgeteilt. Der Grundlagenstandard ist der PS 400. Die Regelungen zu Modifizierungen des Bestätigungsvermerk (Einschränkungen und Versagungen) stehen im PS 405. Der PS 270 gibt Auskunft über die prüferischen Aussagen bei Going Concern Fragestellungen. Ausführungen zu den Key Audit Matters enthält der PS 401. Der PS 406 bezieht sich auf sogenannte Hinweise.