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Neuer Mindestlohn

  Hiervon betroffen sind das Dachdeckerhandwerk, die Gebäudereinigung und das Baugewerbe. Die neuen tariflichen Mindestlöhne sollen ab März 2018 allen Beschäftigten zugutekommen – auch in Betrieben, die nicht tariflich gebunden sind. Das Kabinett hat dafür am 31. Januar 2018 bzw. am 21. Februar 2018 die jeweiligen Mindestlohnverordnungen gebilligt, die nun noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden müssen.    

Gelernte Dachdecker sollen ab dem 1. März 2018 statt 12,25 € nun mindestens 12,90 € erhalten. Ungelernte mindestens 12,20 €.

Reinigungskräfte in der Innenreinigung sollen ab dem 1. März 2018 in den alten Bundesländern (inkl. Berlin) mindestens 10,30 € pro Zeitstunde erhalten. In den neuen Bundesländern haben sie Anspruch auf 9,55 €. Glas- und Fassadenreinigern steht ein Stundenlohn von mindestens 13,55 € in den alten und 12,18 € in den neuen Bundesländern zu. In den Folgejahren werden die Lohnuntergrenzen schrittweise angehoben.

Ungelernte Arbeiter in der Baubranche nach Lohngruppe 1 (dazu zählen Werker oder Maschinenwerker) sollen ab dem 1. März 2018 bundesweit einen Stundenlohn von mindestens 11,75 € erhalten. Ab dem 1. März 2019 stehen ihnen dann 12,20 € zu.

Beim Mindestlohn für Facharbeiter (Lohngruppe 2) wird regional unterschieden: In Ostdeutschland entspricht er der Lohngruppe 1. In Westdeutschland liegt er zunächst bei 14,95 € pro Zeitstunde und steigt ab dem 1. März 2019 auf 15,05 €,

Die Verordnungen werden zum 1. März 2018 in Kraft treten. Sie müssen noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.