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Neues Beitragsverfahren für Selbstständige als freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse

Ab dem 1. Januar 2018 soll die Berechnung der Krankenkassenbeiträge vorläufig erfolgen. Eine endgültige Festsetzung erfolgt erst nach dem Einreichen des Einkommensteuerbescheids vom jeweiligen Kalenderjahr. Durch diese Neuerung kommt es zu Nachzahlungen, bzw. Erstattungen von Beiträgen.

Der Beitrag Selbstständiger für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse wird auf Basis der Daten im aktuellen Einkommensteuerbescheid berechnet und gilt für die Zukunft. Für die endgültige Festsetzung ist der Selbstständige verpflichtet, den entsprechenden Einkommensteuerbescheid spätestens drei Jahre nach Ablauf des Versicherungsjahres bei der Krankenkasse einzureichen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, wird rückwirkend der Höchstbeitrag festgesetzt. Die Neuregelung umfasst das Arbeitseinkommen und das Einkommen aus Vermietung und Verpachtung.

 

Die bestehende Härtefallregelung und die Beitragsbemessung nach Mindesteinkommen verändern sich mit der Neuregelung nicht.