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Neues Flexirenten-Gesetz

Die Hinzuverdienstgrenzen für Arbeitnehmer, die bereits mit 63 Jahren in Teilrente gehen, werden ab dem 1. Juli 2017 angepasst. Wer bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersvollrente bezieht und weiterhin einer Beschäftigung nachgeht, bleibt weiterhin versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. So wird der Rentenanspruch des Arbeitnehmers gesteigert. Arbeitnehmer, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter arbeiten, können auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Eine Verzichtserklärung muss beim Arbeitgeber abgegeben werden und zu den Lohnunterlagen gelegt werden. Für Arbeitnehmer, die nach dem bisherigen Recht bei Bezug einer Vollrente wegen Alters versicherungsfrei abgerechnet werden, stellt eine Übergangsregelung sicher, dass sie versicherungsfrei bleiben. Der Arbeitnehmer kann gegenüber dem Arbeitgeber durch eine Erklärung die Versicherungsfreiheit abwählen. Der Verzicht gilt nur für die Zukunft uns ist bindend für die Dauer der Beschäftigung. Die Entrichtung der vollen Beiträge an die Rentenversicherung wirkt sich rentensteigernd aus.