Prüfungsschwerpunkte der Finanzverwaltung 2018
Die veröffentlichten Prüffelder für das Bundesland NRW teilen sich auf in zentrale (für alle Finanzämter geltende) Prüffelder und in dezentrale (nur für einzelne Finanzämter geltende) Prüffelder.
Die Informationen über die Prüfungsschwerpunkte der Finanzämter sind für Steuerberater und Ihre Mandanten ein interessantes Thema. Nur wenige Bundesländer geben diese bekannt. Nordrhein-Westfalen ist eines davon und wird sich bei der Prüfung im Jahr 2018 besonders auf folgende Themen konzentrieren:
- Beiträge von Arbeitnehmern zur berufsständischen Versorgungseinrichtung Einkünfteerzielungsabsicht (Liebhaberei) bei §§ 15 und 18 EStG Verlustabzug bei Körperschaften gem. § 8c KStG
Neben diesen für alle Finanzämter geltenden Prüffeldern, wurden noch folgende weitere für einzelne Finanzämter geltende Prüffelder sortiert nach Steuerart festgelegt:
- Einkommensteuer: Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG) insbesondere Erbauseinandersetzung und Tarifglättung (§ 32c EStG) Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 17 EStG) Gewerbebetrieb und Selbstständige (§§ 15/18 EStG) insbesondere die Verluste Arbeitnehmer (§19 EStG) insbesondere doppelte Haushaltsführung, Reisekosten, häusliches Arbeitszimmer, Anzeigepflichten bei Versicherungs-verträgen (§ 29 EStDV), hohe Fahrtkosten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte, Aufteilung von Nato-Ruhebezügen Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG) Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) insbesondere Erstjahr, hohe Erhaltungsaufwendungen, Vermögensübertragungen zwischen nahestehen-den Personen Sonstige Einkünfte und private Veräußerungsgeschäfte (§§ 22, 23 EStG) insbesondere Umwidmung von Lohnersatzleistungen in Erwerbsminderungs-renten. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) Außergewöhnliche Belastungen (§§ 33, 33a EStG) inbesondere Heim- und Pflegekosten, Unterstützungsleistungen aus dem Ausland Thesaurierungsbesteuerung ( § 34a EStG) Körperschaftsteuer Überprüfung und Pflege des Gesellschafterbestandes Umatzsteuer Vorsteuerberichtigungen, Vermietung von Ferienwohnungen Sonstiges Gemeinnützigkeit, ausländische Einkünfte AstR
Zu beachten ist, dass die oben aufgeführten Prüffelder lediglich Schwerpunkte darstellen und ein Prüfer auch andere Sachverhalte betrachten kann und i. d. R. wird.
Für weitere Information zu den Prüfungsschwerpunkten der einzelnen Finanzämter verweisen wir auf die Internetseite der Oberfinanzdirektion NRW.