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Staatenübergreifender Austausch von Informationen über Finanzkonten startet am 30. September 2017

Aufgrund einer Vorgabe der OECD wurde zur Steuerbetrugsbekämpfung das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) eingeführt. Dieses regelt den jährlichen Austausch steuerrelevanter Bankdaten durch die jeweils zuständigen Behörden der teilnehmenden Staaten. Das Verfahren wird erstmalig am 30. September 2017 durchgeführt. Das BMF hat eine vorläufige Liste  der Staaten veröffentlicht, mit denen der Austausch in diesem Jahr erfolgen wird.

Das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) regelt aufgrund der von der OECD entwickelten globalen Standards den Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und den jeweils zuständigen Behörden der teilnehmenden anderen Staaten. Durch dieses Verfahren sollen der grenzüberschreitende Steuerbetrug sowie die Steuerhinterziehung bekämpft werden.

Der erstmalige Austausch soll nach derzeitigem Stand am 30. September 2017 stattfinden.

Mit Schreiben vom 6. April 2017 gibt das BMF die Staaten im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG bekannt, mit denen voraussichtlich der erste Datenaustausch stattfinden wird und für welche die meldenden Banken Finanzkontendaten erstmals zum 31. Juli 2017 dem BZSt zu übermitteln haben (vorläufige FKAustG-Staatenaustauschliste 2017). Unter anderem sind z.B. die Staaten British Virgin Islands, Cayman Islands, Liechtenstein und Luxemburg betroffen.

Im Moment ist davon auszugehen, dass bis zum 30. September 2017 alle in dieser Liste aufgeführten Staaten die Voraussetzung des § 7 Absatz 1 der mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von Informationen über Finanzkonten erfüllen.

Die Veröffentlichung einer endgültigen FKAustG-Staatenaustauschliste 2017 erfolgt später im Rahmen eines weiteren BMF-Schreibens bis spätestens Ende Juni 2017.

Die vorläufige Liste ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.