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Betrugsmasche mit gefälschten Steuerbescheiden


Immer mehr Bundesländer warnen vor einer neuen Betrugsmasche mit gefälschten Steuerbescheiden. Die Summen, die von den Betrügern gefordert werden, unterscheiden sich stark.


Grundsätzliches

Für die Festsetzung von Steuern enthält die Abgabenordnung klare gesetzliche Vorgaben. Ein Steuerbescheid ist ein Schriftstück oder elektronisches Dokument, das die Bezeichnung Steuerbescheid enthalten muss. Im Bescheid ist die festgesetzte Steuer nach Steuerart, Zeitraum und Betrag zu bezeichnen und anzugeben, wer die Steuer schuldet. Darüber hinaus muss er die erlassende Behörde erkennen lassen. Dagegen ist es nicht erforderlich, dass Steuerbescheide unterschrieben sind, da sie regelmäßig formularmäßig automatisiert ergehen. Dies erleichtert Betrugsmaschen.


Schutz vor fehlerhaften Steuerbescheiden

Auch hier gibt es in der Abgabenordnung eindeutige Regeln, wie mit Fehlern in Steuerbescheiden umzugehen ist, welche Änderungs- und Korrekturvorschriften bestehen sowie welche Folgen Fehler im Bescheid haben. Grundsätzlich enthalten Steuerbescheide eine Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen Steuerbescheide kann Einspruch erhoben werden und ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden.

Bei gefälschten Steuerbescheiden kann man sich nicht auf diese Vorschriften berufen. Es muss vielmehr vorab erkannt werden, dass es sich bei dem vorliegenden Schriftstück nicht um einen Steuerbescheid handelt. Dabei ist z.B. die Richtigkeit folgender Angaben mit dem Steuerbescheid des Vorjahres prüfbar:

– ausstellende Behörde

– Steuer- und Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen

– Bankverbindung der Finanzkasse

Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit kann auch Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt aufgenommen werden, um die Echtheit zu erfragen.


Noch Fragen?

Grundsätzlich empfehlen wir unseren Mandanten, sämtlichen Schriftwechsel mit den Finanzbehörden über unsere Kanzlei abzuwickeln. Aufgrund der zahlreichen Vorschriften, komplexen Sachverhalten und nur kurzen Reaktionszeiten sind Steuerpflichtige teils überfordert. Wir unterstützen Sie gern, wahren Ihre steuerlichen Interessen. Dazu zählt selbstverständlich auch, die Verifizierung der Echtheit der vom Finanzamt geltend gemachten Ansprüche. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.