DPR Prüfungsschwerpunkte 2017
Die Rechnungslegung von kapitalmarktorientierten Unternehmen wird seit dem 1. Juli 2005 durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) geprüft. Für das Jahr 2017 wurden inzwischen die Prüfungsschwerpunkte 2017 bekanntgeben. Sie beziehen sich auf folgende Bereiche:
- Präsentation der finanziellen Messgrößen (financial performance)
- Finanzinstrumente: Unterscheidung zwischen Eigenkapitalinstrumenten und finanziellen Verbindlichkeiten
- Anhangangaben zu den Auswirkungen neuer Standards auf den IFRS-Konzernabschluss
- Anteile an anderen Unternehmen
- Beurteilung der Ermessensentscheidungen bei „atypischen“ Fällen (IFRS 10, IFRS 11, IAS 28) sowie Vollständigkeit der jeweils zugehörigen Anhangangaben gemäß IFRS 12 und IAS 24
- – Nichtkonsolidierung bei vorliegender Stimmrechtsmehrheit
- – Konsolidierung trotz fehlender Stimmrechtsmehrheit
- – Keine Anwendung der Equity-Methode trotz Vorliegens eines oder mehrerer Indikatoren des IAS 28.6
- – Anwendung der Equity-Methode bei unter 20% Stimmrechtsbesitz
- Änderung der Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens
- – Festlegung des Erst- bzw. Entkonsolidierungszeitpunkts (IFRS 10.20)
- – Neubewertung von bei Erlangung der Beherrschung bereits vorliegenden bzw. bei Verlust der Beherrschung zurückbehaltenen Anteilen an Unternehmen (IFRS 3.42, IFRS 10.25 (b))
- Beurteilung der quantitativen und qualitativen Wesentlichkeit bei nicht konsolidierten Tochterunternehmen und Darstellung bei erstmaliger Einbeziehung
5. Werthaltigkeitstest von Sachanlagevermögen
- Durchführung eines Werthaltigkeitstests bei Identifikation von Indikatoren für eine Wertminderung des Sachanlagevermögens (IAS 36.12-36.14) und Bestimmung der Testebene (IAS 36.66)
- Plausibilität der wesentlichen Annahmen zur Ermittlung des erzielbaren Betrags bei Durchführung des Tests auf Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) (IAS 36.33 ff.)
- Einbeziehung von Schulden bei der Ermittlung des Nutzungswerts und des Buchwerts der ZGE (IAS 36.76 (b) und 36.78, IFRS IC Agenda-Entscheidung Mai 2016)
- Bei nicht vollständiger Erfassung der rechnerischen Wertminderung einer wesentlichen ZGE (IAS 36.105):
- – Nachweis der Wertuntergrenze „beizulegender Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung“ einzelner wesentlicher Vermögenswerte der ZGE
- – Prüfung des Erfordernisses zusätzlicher Anhangangaben zum Vorgehen bei der Ermittlung der Bewertungsgrundlagen (IAS 1.117 ff.) sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen und anderen Quellen von Schätzungsunsicherheiten bei der Ermessensausübung (IAS 1.125 ff.)
Die DPR orientiert sich bei der Aufgabenstellung an folgendem Leitspruch:
Im Interesse des Kapitalmarktes wollen wir zu einer wahrhaften und transparenten Rechnungslegung der kapitalmarktorientierten Unternehmen beitragen. Maßstäbe unseres Handelns sind der Zweck und die maßgeblichen Normen der Rechnungslegung, höchste fachliche Qualität, persönliche Integrität und Unabhängigkeit, Exzellenz der Arbeit und ein vernünftiges Augenmaß.