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Für die Beurteilung der Außerordentlichkeit von Einmalauszahlungen wurde in der Vergangenheit ausschließlich auf die vertragliche Grundlage abgestellt. Nach aktueller BFH-Auffassung ist diese eindimensionale Sichtweise jedoch zu kurzgegriffen. Vielmehr sind statistische Daten als Vergleichsmaßstab für eine sachgerechte Einschätzung heranzuziehen.