Prüfungsschwerpunkte für 2024 durch ESMA und BaFin bekanntgegeben
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) hat die Prüfungsschwerpunkte für die Prüfungssaison 2024 bekanntgegeben. Die betroffenen Unternehmen und deren Abschlussprüfer sollten diese im Rahmen der Erstellung bzw. Prüfung der IFRS-Abschlüsse für 2023 besonders beachten.
Prüfungsschwerpunkte der IFRS-Abschlüsse sind im Detail:
Klimabezogene und andere umweltbezogene Sachverhalte
In 2024 steht erneuert die Berücksichtigung von klimabezogenen und anderen umweltbezogenen Sachverhalten im Fokus. Insbesondere soll die Konsistenz der Angaben im IFRS-Abschluss (inkl. Lagebericht) mit den Angaben aus der letzten nichtfinanziellen Berichterstattung überprüft werden.
Berücksichtigung des makroökonomischen Umfelds
Im Rahmen der Finanzberichterstattung wird außerdem ein Augenmerk auf die ausreichende Berücksichtigung des makroökonomischen Umfelds gelegt, insbesondere die Auswirkungen aus den gestiegenen Zinssätzen. In dem Zusammenhang wird ebenfalls die sachgerechte Berücksichtigung der o.g. Auswirkungen bei der Einschätzung der Liquiditätsrisiken und bei der Bewertung der Finanzanlagen kritisch geprüft.
Nichtfinanzielle Berichterstattung
Als weiteren Block an Prüfungsschwerpunkten wird die nichtfinanzielle Berichterstattung gesondert aufgeführt, wobei die externe Prüfungspflicht nichtfinanzieller Berichterstattung nicht gegeben ist. Die Schwerpunkte liegen dabei unter anderem auf den klimabezogenen Zielen, Maßnahmen und Fortschritten sowie der Berichterstattung über Scope 3-Treibhausgasemissionen und zusätzlich den Vorbereitungen für die Anwendung der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464).
Alternative Leistungskennzahlen und digitale Auszeichnung von Abschlüssen
Der dritte Block an Prüfungsschwerpunkten umfasst die ausreichende Darstellung und Erläuterung alternativer Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures) und die digitale Auszeichnung von Abschlüssen nach der ESEF-Verordnung (Delegierte Verordnung (EU) 2019/815).
Konkretisierung durch die BaFin
Auf Basis der Mitteilung der ESMA hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Schwerpunkte der Bilanzkontrolle 2024 konkretisiert. Die BaFin kontrolliert seit Anfang 2022 alleine die Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen mit Stichproben- und Anlassprüfungen.
Für die Konzernabschlüsse 2023 legt die BaFin den Fokus auf die Darstellung der Geschäftsmodelle und Steuerungssysteme im Lagebericht.
Die BaFin erwartet, dass die Berichterstattung für Dritte nachvollziehbar ist und diese sich auf Grundlage des Berichts selbst ein Bild von der Lage des Unternehmens oder des Konzerns verschaffen können. Kernpunkte hierzu sind insbesondere die Darstellung der Organisationsstruktur, Produkte, Beschaffungs- und Absatzmärkte sowie Geschäftsprozesse.
Zusätzlich sollen im Lagebericht ausreichende Angaben zur Steuerung des Unternehmens unter Nennung der finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren erfolgen.
Noch Fragen?
Bestehen bei Ihnen noch Unklarheiten im Zusammenhang mit der Einhaltung der neuen ESMA-Prüfungsschwerpunkte? Sprechen Sie uns gerne an.