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Zölle – leidiges Thema für Unternehmen und Reisende

Globalisierung, zunehmender Welthandel, sich verschärfende Handelskonflikte und die Reisefreudigkeit der Deutschen machen Zölle zu einem leidigen Thema für Unternehmen und Reisende. Das alltägliche Problem „Zoll“ führt dazu, dass das Thema als notwendiges Übel gesehen wird, ohne aktive Gestaltungs­überlegungen anzustellen.  

Unternehmer

Prozesse

Bei Feststellungen im Rahmen der Zollprüfung drohen Geldbußen bis zu 50.000 EUR, wenn der Verstoß auf einer Aufsichtsverletzung beruht. Durch eine strukturierte und funktionierende Organisation der Zollabwicklung sichert sich ein Unternehmen gegen Zollverstöße ab und vermeidet Geldbußen. Dies erfordert

    eine regelmäßige Schulung der Mitarbeiter Dokumentation der Zollabwicklung in Verfahrens- und Organisationsanweisungen Regelmäßige Kontrolle der operativen Prozesse der Zollabwicklung Kommunikation mit der Zollverwaltung

Auftretende Fehler werden dann als Arbeitsfehler qualifiziert, die die Geschäftsleitung trotz größtmöglicher Sorgfalt nicht verhindern konnte.

AEO

Mit dem Nachweis über strukturierte Prozesse können Unternehmen den Status als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO Authorized Economic Operator) beantragen und so zollrechtliche Vorteile zu erlangen. Diese bestehen z.B. in vereinfachten Anmeldeverfahren und in der Regel selteneren Prüfungen.

Versandverfahren

Bei Importen im sog. Versandverfahren T1 werden Waren nicht an der Grenze abgefertigt. Die Waren werden dabei erst am Bestimmungsort versteuert und verzollt. Wartezeiten an der Grenze und Lagerkosten, z.B. im Seehafen, können vermieden werden. Der T1 Versand wird häufig an Speditionen deligiert. Zur Teilnahme am Verfahren ist eine Sicherheitsleistung erforderlich.

Tarifierung

Jede Ware ist nach dem Zolltarifschema mit einer Codenummer zu versehen und unterliegt damit einem bestimmten Zollsatz. Der Eingruppierung der Produkte kommt damit eine hohe Bedeutung zu. Durch Steuerung der Lieferketten und ggfs. Anpassung der Verarbeitungstiefe können Tarifierungen optimiert werden. Bei Unsicherheiten kann ein verbindliche Zollauskunft eingeholt werden. Erteilte Auskünfte haben eine Bindungswirkung von drei Jahren für alle EU Staaten.

Zolllager

Zölle werden erhoben, wenn Produkte importiert werden und in den Wirtschaftskreislauf der EU eingebracht werden. Durch Zolllager können z.B. Handelsunternehmen mit weltweiten Lieferketten Waren parken. Die Verzollung wird auf den Zeitpunkt der Entnahme aus dem Zolllager verschoben oder entfällt vollständig, wenn die Waren z.B. in einen anderen Staat weitergeliefert werden.

Reisende

Bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gelten unterschiedliche Reisefreimengen je nachdem, ob die Einreise aus einem EU Staat oder aus einem Land außerhalb der EU erfolgt. Die Generalzolldirektion hat einen Flyer „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“ herausgegeben. Darin wird unter anderem auf App-Angebote „Zoll und Reise“ sowie „Zoll und Post“ hingewiesen, mit denen man mobil über das Smartphone Informationen abrufen kann.