Bundesregierung beschließt Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes
Im steuerlichen Familienleistungsausgleich sorgen Kinderfreibeträge und Kindergeld für eine angemessene Besteuerung von Familien. Um Familien zu stärken und zu entlasten, soll lt. Entwurf des Familienentlastungsgesetzes das Kindergeld pro Kind ab 1. Juli 2019 um 10 Euro pro Monat erhöht werden und der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend steigen. Zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums der steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger und zum Ausgleich der kalten Progression ist außerdem die Anhebung des Grundfreibetrags sowie die Verschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die Veranlagungszeiträume 2019 und 2020 nach rechts vorgesehen.
Beschluss
Das Bundeskabinett hat am 27. Juni 2018 den Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ (Familienentlastungsgesetz – FamEntlastG) beschlossen. Damit sollen die entsprechenden Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Danach sind folgende Änderungen geplant:
Grundfreibetrag
Der steuerliche Grundfreibetrag soll von 9.000 EUR (2018) auf 9.168 EUR (2019) sowie auf 9.408 EUR (2020) angehoben werden. Bei einer Zusammenveranlagung gelten bei Ehepartnern oder Lebenspartnern jeweils doppelte Beträge.
Unterhaltsaufwendungen
Daran angepasst erfolgt eine Anhebung des Höchstbetrags für den Abzug von Unterhaltsleistungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen auf zunächst 9.168 EUR ab 01.01.2019 und auf 9.408 EUR ab 01.01.2020.
Kinder
Der Kinderfreibetrag (einschließlich des Betreuungsfreibetrags) soll von 7.428 EUR (2018) auf 7.620 EUR (2019) sowie auf 7.812 EUR (2020) steigen. Nach dem Regierungsentwurf wird gleichzeitig das Kindergeld ab dem 1. Juli 2019 jeweils um 10 Euro monatlich je Kind angehoben.
Abbau kalter Progression
Zum Ausgleich der „kalten Progression“ sollen die Tarifeckwerte bei der Einkommensteuer um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2019 (1,84 %) und 2020 (1,95 %) nach rechts verschoben werden.
Allgemeines und Einordnung
Die steuerlichen Freibeträge wurden zuletzt durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und –verlagerungen vom 20. Dezember 2016 für die Jahre 2017 und 2018 angehoben.
Der Ausgleich der kalten Progression kommt allen Steuerzahlern zu Gute. Von der Anhebung des Grundfreibetrags können ebenfalls kinderlose sowie Familien profitieren. Die Steigerung des Kinderfreibetrages hingegen ist nur für Familien mit einem mittleren oder hohen Einkommen von Vorteil.
Das Familienentlastungsgesetz bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
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