ESMA hat Prüfungsschwerpunkte für 2022 bekanntgegeben
Kürzlich wurden von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtbehörde ESMA (European Securities an Marktes Authority) die Prüfungsschwerpunkte für die kommende Prüfungssaison 2022 bekanntgegeben. Die betroffenen Unternehmen und deren Abschlussprüfer sollten diese im Rahmen der Erstellung bzw. Prüfung der IFRS-Abschlüsse für 2021 besonders beachten.
Prüfungsschwerpunkte der IFRS-Abschlüsse
- Sorgfältige Bewertung und Transparenz bei der Bilanzierung längerfristiger Auswirkungen der COVID-19 Pandemie und der Erholungsphase, Konsistenz zwischen den im IFRS-Abschluss angegebenen Informationen und den nicht-finanziellen Informationen über klimabezogene Sachverhalte, Berücksichtigung von Klimarisiken, Angabe aller wesentlichen Ermessensentscheidungen und Schätzung der Unsicherheit in Bezug auf Klimarisiken bei gleichzeitiger eindeutiger Bewertung der Wesentlichkeit und verbesserte Transparenz bei der Messung der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Loss – ECL), insbesondere in Bezug auf Management-Overlays, wesentliche Änderungen des Kreditrisikos, zukunftsgerichtete Informationen, Änderungen der Wertberichtigungen, Kreditrisiken und Sicherheiten und die Auswirkungen des Klimarisikos auf die ECL-Bewertung
Empfehlungen der ESMA zu nichtfinanziellen Informationen betreffen:
- Auswirkungen von COVID-19 auf nachhaltigkeitsbezogene Ziele und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sowie auf Informationen über strukturelle Veränderungen und klimabezogene Maßnahmen und deren Ergebnisse.
Außerdem werden die Emittenten von der ESMA nochmals darauf hingewiesen, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen, um die in Art. 8 der Taxonomie-Verordnung vorgesehenen Offenlegungspflichten zu erfüllen, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten werden.
Im Zusammenhang mit Alternativen Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures – APM) macht die Erklärung deutlich, dass die Emittenten bei der Anpassung, Kennzeichnung und/oder Erstellung neuer APM zur Darstellung der Auswirkungen von COVID-19 Vorsicht walten lassen sollen.
Des Weiteren hebt die ESMA in ihrer Erklärung hervor, dass ab dem Geschäftsjahr 2021 und gemäß Art. 4 der Transparenzrichtlinie alle Finanzberichte in Übereinstimmung mit dem einheitlichen europäischen elektronischen Format (European Single Electronic Format – ESEF) zu erstellen sind.
Noch Fragen?
Bestehen bei Ihnen noch Unklarheiten im Zusammenhang mit der Einhaltung der neuen ESMA-Prüfungsschwerpunkte?
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