Einführung der E-Rechnungspflicht
Wesentlicher Inhalt der Neuregelung
Die E-Rechnungspflicht für B2B (business-to-business) – Umsätze gilt in Deutschland ab dem 1. Januar 2025. Bis dahin müssen alle im Inland ansässigen Unternehmen, die
- Steuerpflichtige Leistungen
- Steuerfreie Leistungen gem. § 4 Nr. 1 bis 7 UStG
- Leistungen, die das Reverse-Charge-Verfahren betreffen
- Leistungen von Kleinunternehmern, die nicht von der Umsatzsteuer befreit sind
ausführen, in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Gleiches gilt für den Versand von E-Rechnungen, für den jedoch Übergangsregelungen gelten.
Überblick über die Übergangsfristen
01.01.2025 Es entfällt der Vorrang der Papierrechnung. Bis zum 31.12.2026 dürfen jedoch noch Papierrechnungen versendet werden. Für die Versendung anderer Rechnungsformate (z.B. PDF) wird zwingend die Einwilligung des Empfängers benötigt.
01.01.2027 Unternehmen mit mehr als 800 TEUR Umsatz müssen B2B-E-Rechnungen versenden. Unternehmen mit weniger als 800 TEUR Umsatz dürfen noch andere Rechnungsformate (Papier, PDF etc.) versenden. EDI (Electronic Data Interchange) – Verfahren dürfen weiter eingesetzt werden.
01.01.2028 Ab diesem Stichtag müssen alle Unternehmen B2B-E-Rechnungen versenden. Die EDI-Systeme müssen dann an die gesetzlichen Be-stimmungen angeglichen werden.
Noch Fragen?
Gerne stehen wir Ihnen bei der Umstellung zur Seite und bieten unsere Unterstützung zu Fragen rund um die E-Rechnung an.
Sprechen Sie uns gerne an.